AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen

Stand: August 2026


1. Reiseveranstalter und Geltungsbereich

Reiseveranstalter ist:

fcknwsm GmbH
Emdener Straße 56
10551 Berlin
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer:
Nikita Kukarin

E-Mail: info@peakride.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge zwischen der fcknwsm GmbH und dem Reisenden.

Individuelle Vereinbarungen sowie die Angaben der jeweiligen Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

Für ausdrücklich als vermittelt gekennzeichnete Leistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind, gelten gegebenenfalls gesonderte Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.


2. Vorvertragliche Informationen und Abschluss des Reisevertrages

Vor Abgabe der verbindlichen Buchung stellen wir dem Reisenden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Pauschalreise einschließlich des vorgeschriebenen Formblatts zur Verfügung.

Die Darstellung einer Reise auf unserer Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Reisende ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Reisevertrages ab.

Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande.

Die Buchungsbestätigung wird dem Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

Grundlage des Reisevertrages sind die bei der Buchung dargestellte Reisebeschreibung, die ausgewählten Optionen, der angezeigte Reisepreis, diese Reisebedingungen sowie die Buchungsbestätigung.

Der Reisende ist verpflichtet, die bei der Buchung gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns erkennbare Fehler unverzüglich mitzuteilen.


3. Reiseleistungen und Reisepreis

Umfang und Inhalt der geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung maßgeblichen Reisebeschreibung sowie der Buchungsbestätigung.

Im Reisepreis enthalten sind ausschließlich die dort ausdrücklich als enthalten bezeichneten Leistungen.

Zusätzlich buchbare Leistungen und Optionen werden vor Abschluss der Buchung mit ihrem jeweiligen Preis angezeigt.

Persönliche Ausgaben und Leistungen, die nicht ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Reise aufgeführt sind, sind nicht im Reisepreis enthalten.


4. Zahlung und Insolvenzsicherung

Die verfügbaren Zahlungsarten und die jeweils geltenden Zahlungsmodalitäten werden dem Reisenden während des Buchungsvorgangs angezeigt.

Bei Zahlung per Banküberweisung ist der vollständige Reisepreis grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung zu zahlen, soweit in der Buchungsbestätigung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

Bei anderen Zahlungsarten richtet sich die Zahlungsabwicklung nach der im Checkout ausgewählten Zahlungsart.

Unabhängig davon werden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fällig und von uns nur gefordert oder angenommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Insolvenzsicherung erfüllt sind.

Insbesondere muss ein wirksamer Absicherungsvertrag bestehen und dem Reisenden müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Absicherer zur Verfügung gestellt worden sein.

Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Reisende einen Sicherungsschein.

Kommt der Reisende mit einer wirksam fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


5. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

Wir behalten uns Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss nur im gesetzlich zulässigen Umfang vor.

Unerhebliche Änderungen sind zulässig, wenn wir den Reisenden vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger darüber informieren.

Ist eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich, werden wir den Reisenden unverzüglich über die Änderung und die ihm zustehenden gesetzlichen Rechte informieren.

Der Reisende kann in diesem Fall innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist der Änderung zustimmen oder ohne Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

Soweit gesetzlich vorgesehen, können wir dem Reisenden zusätzlich eine Ersatzreise anbieten.


6. Vertragsübertragung auf einen Ersatzteilnehmer

Der Reisende kann vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

Eine Erklärung, die uns spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, gilt in jedem Fall als rechtzeitig.

Wir können dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften beziehungsweise behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer haften für den Reisepreis und tatsächlich entstehende, angemessene Mehrkosten der Vertragsübertragung als Gesamtschuldner.

Auf Verlangen weisen wir die Höhe solcher Mehrkosten nach.


7. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

Zur eindeutigen Zuordnung sollte der Rücktritt in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@peakride.de, erklärt werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht.

Bei einem Rücktritt verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch nach Maßgabe des § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die Höhe der Entschädigung berücksichtigt insbesondere:

den Zeitraum zwischen Rücktritt und Reisebeginn,

die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und

die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen.

Sofern keine wirksam vereinbarte Entschädigungspauschale Anwendung findet, wird die Entschädigung nach den gesetzlichen Vorgaben konkret berechnet.

Auf Verlangen des Reisenden werden wir die Berechnung der Entschädigung begründen.

Der Reisende kann nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten beziehungsweise Schäden entstanden sind.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.


8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wir können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert sind.

Der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt.

Eine Mindestteilnehmerzahl gilt nur, wenn eine solche in der jeweiligen Reiseausschreibung vor der Buchung ausdrücklich angegeben wurde. Ist keine Mindestteilnehmerzahl angegeben, besteht kein Rücktrittsrecht wegen Nichterreichens einer bestimmten Teilnehmerzahl.

Treten wir vom Reisevertrag zurück und besteht kein Anspruch auf den Reisepreis, erstatten wir bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.


9. Reisemängel und Mitwirkung des Reisenden

Wir sind verpflichtet, die vereinbarte Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen.

Tritt während der Reise ein Reisemangel auf, hat der Reisende uns diesen unverzüglich mitzuteilen und, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Eine Mängelanzeige kann insbesondere gegenüber der von uns für die Reise mitgeteilten Kontaktperson oder über die dem Reisenden mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen.

E-Mail:
info@peakride.de

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Ersatzleistungen, Minderung, Kündigung und gegebenenfalls Schadensersatz bleiben unberührt.

Soweit wir infolge einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen konnten, können die gesetzlichen Ansprüche des Reisenden entsprechend eingeschränkt sein.


10. Verhalten während der Reise

Die Teilnehmer haben die berechtigten Hinweise und Anweisungen zu beachten, die der sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung der Reise dienen.

Die Teilnahme an Ski-, Snowboard- und sonstigen sportlichen Aktivitäten setzt voraus, dass der Reisende die allgemeinen Sicherheitsregeln und die jeweils geltenden Regeln im Skigebiet beachtet.

Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, seine Fahrweise und Teilnahme an Aktivitäten an sein persönliches Können und die jeweiligen Bedingungen anzupassen.

Gesetzliche Verpflichtungen und unsere Verantwortlichkeit als Reiseveranstalter bleiben hiervon unberührt.


11. Leistungen Dritter

Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende vor Ort oder anderweitig unmittelbar bei einem Dritten bucht, sind keine Reiseleistungen von uns.

Dies gilt insbesondere, wenn in der Reisebeschreibung eindeutig darauf hingewiesen wird, dass eine Leistung lediglich vermittelt oder vom Reisenden eigenständig bei einem Dritten gebucht wird.

Unsere gesetzlichen Pflichten als Reiseveranstalter für die tatsächlich vom Pauschalreisevertrag umfassten Leistungen bleiben unberührt.


12. Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts, insbesondere den §§ 651a ff. BGB.

Gesetzliche Rechte des Reisenden wegen Reisemängeln, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz werden durch diese Reisebedingungen nicht eingeschränkt.

Soweit gesetzlich eine Haftungsbeschränkung zulässig ist, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen.


13. Pass-, Visa- und gesundheitliche Bestimmungen

Wir informieren den Reisenden vor Vertragsschluss im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes.

Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass die für seine Person erforderlichen Reisedokumente vorhanden und gültig sind und die für ihn geltenden Einreise-, Aufenthalts- und gesundheitlichen Vorschriften eingehalten werden.

Dies gilt nicht, soweit eine Pflichtverletzung unsererseits ursächlich für ein daraus entstehendes Problem ist.


14. Reiseversicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung, Auslandskrankenversicherung und sonstige Reiseversicherung ist nur dann Bestandteil des Reisevertrages, wenn dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung angegeben wird.

Wir empfehlen insbesondere den Abschluss einer geeigneten Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung, die gegebenenfalls Rücktransportkosten bei Krankheit oder Unfall abdeckt.


15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.


16. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


17. Schlussbestimmungen

Für den Reisevertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die für den Reisenden gelten, bleiben hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.